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Abrechnung

Wie beschleunigst du Aufmaß und Abrechnung im Bau?

Aufmaß direkt auf der Baustelle, Abschläge nach Baufortschritt und ein fester Weg bis zur Rechnung.

  • Frage und Antwort
  • 4 Min. Lesezeit
  • Von PerspektivRaum
  • Stand

Die kurze Antwort

Aufmaß und Abrechnung werden schneller, wenn ihr laufend und möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber aufmesst, statt alles am Ende nachzuholen. Abschläge stellt ihr nach Baufortschritt mit einer prüfbaren Aufstellung, beim VOB/B-Vertrag werden sie binnen 21 Tagen nach Zugang fällig. Ein fester Rhythmus, klare Zuständigkeiten und eine Liste offener Vorgänge machen aus gebauter Leistung schneller Geld.

  • Laufend gemeinsam aufmessen
  • Abschläge nach Baufortschritt
  • Fester Weg zur Rechnung

Typische Ursachen: Warum Aufmaß und Abrechnung dauern

Die Leistung ist gebaut, aber noch nicht in Zahlen gefasst. Das hat meist ähnliche Gründe:

Zeit

  • Aufmaß erst am Ende der Baustelle
  • Kein fester Termin für die Bauleitung
  • Abschläge nur, wenn jemand daran denkt

Daten

  • Notizen auf Zetteln und in Köpfen
  • Fotos ohne Bezug zur Position
  • Mengen ohne nachvollziehbare Berechnung

Zuständigkeit

  • Unklar, wer aufmisst und wer abrechnet
  • Übergabe von der Baustelle ins Büro ohne festen Ablauf
  • Rückfragen landen beim Chef

Vertrag

  • Abrechnungsregeln aus Vertrag und VOB/C nicht beachtet
  • Mengenabweichungen nicht gemeldet
  • Verdeckte Leistungen nicht rechtzeitig festgestellt

Konkrete Schritte zu schnellerem Aufmaß und schnellerer Abrechnung

  1. Rhythmus festlegen

    Aufmaß und Abschlag bekommen feste Termine, zum Beispiel jede Woche oder je Bauabschnitt. Was gebaut ist, wird zeitnah aufgemessen.

  2. Gemeinsam aufmessen

    Die für die Abrechnung nötigen Feststellungen trefft ihr dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber. Für Leistungen, die später schwer feststellbar sind, beantragt ihr die gemeinsame Feststellung rechtzeitig (Paragraph 14 Absatz 2 VOB/B).

  3. Direkt erfassen

    Mengen, Skizze und Foto gleich auf der Baustelle der Position im Leistungsverzeichnis zuordnen und die Abrechnungsregeln aus Vertrag und VOB/C beachten.

  4. Abschlag stellen

    Abschläge nach Baufortschritt in Höhe der nachgewiesenen Leistung, mit einer prüfbaren Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht (Paragraph 16 VOB/B, Paragraph 632a BGB).

  5. Mengen im Blick behalten

    Weicht beim Einheitspreisvertrag eine Menge um mehr als 10 Prozent vom Vertrag ab, ist auf Verlangen ein neuer Preis zu vereinbaren (Paragraph 2 Absatz 3 VOB/B). Meldet solche Abweichungen früh.

  6. Jede Woche nachhalten

    Eine Liste zeigt je Projekt: gebaut, aufgemessen, abgerechnet, bezahlt. Was offen ist, bekommt einen nächsten Schritt und einen Namen.

Was heute aufgemessen ist, kann diese Woche abgerechnet werden.

Was VOB/B und BGB zu Aufmaß und Abschlag sagen

Regeln auf einen Blick

  • Prüfbar abrechnen: übersichtlich, in der Reihenfolge der Posten, mit den Bezeichnungen aus dem Vertrag, mit Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belegen (Paragraph 14 Absatz 1 VOB/B).
  • Gemeinsame Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend, schwer feststellbare Leistungen rechtzeitig gemeinsam feststellen lassen (Paragraph 14 Absatz 2 VOB/B).
  • Abschläge auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten, fällig binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung (Paragraph 16 Absatz 1 VOB/B).
  • Auch ohne VOB/B kannst du Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen, nachgewiesen durch eine Aufstellung (Paragraph 632a BGB).

Die VOB/B gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Prüft deshalb zuerst, was euer Vertrag zu Aufmaß und Abschlägen regelt.

So packen wir mit an

Wir legen mit euch einen festen Weg vom Aufmaß bis zur Rechnung fest und setzen ihn mit euren Leuten um. Neue Software braucht ihr dafür nicht: Wir arbeiten mit euren vorhandenen Unterlagen, per Telefon, per Video und über einen geschützten Datenraum.

Was wir gemeinsam mit euch machen:

  • Aufmaße und Nachweise mit euren Bauleitern auf Stand bringen.
  • Gebaute, aber noch nicht abgerechnete Leistung je Projekt sichtbar machen.
  • Rhythmus und Zuständigkeiten für Aufmaß und Abschlag festlegen.
  • Verfahrensanweisungen für die Übergabe von der Baustelle ins Büro schreiben.
  • Eure Leute schulen, damit der Ablauf auch ohne uns läuft.

Wenn du wissen willst, wo es sich bei euch lohnt anzusetzen: Kostenloses Erstgespräch anfragen oder direkt anrufen unter 0173 2571334.

Checkliste: E-Rechnung im Bau startklar

PDF, 2 Seiten, 161 KB, ohne Anmeldung

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Häufige Fragen

Muss das Aufmaß gemeinsam mit dem Auftraggeber gemacht werden?

Die VOB/B sieht vor, die für die Abrechnung nötigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorzunehmen. Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, musst du rechtzeitig gemeinsame Feststellungen beantragen (Paragraph 14 Absatz 2 VOB/B). Ein gemeinsames Aufmaß erspart später Diskussionen über Mengen.

Wie oft darf ich Abschlagsrechnungen stellen?

Beim VOB/B-Vertrag sind Abschläge auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, in Höhe der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung. Fällig werden sie binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung (Paragraph 16 Absatz 1 VOB/B). Beim BGB-Vertrag kannst du Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung verlangen (Paragraph 632a BGB). Ein fester Rhythmus hilft eurer Liquidität.

Was gehört in eine prüfbare Abschlagsrechnung?

Eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistung ermöglicht: Positionen aus dem Leistungsverzeichnis, Mengen mit Aufmaß oder Berechnung, bereits gezahlte Abschläge und die Umsatzsteuer. Fotos und Pläne helfen dem Prüfer zusätzlich.

Was passiert, wenn die Mengen stark vom Leistungsverzeichnis abweichen?

Beim Einheitspreisvertrag nach VOB/B gilt bei einer Abweichung bis 10 Prozent der vertragliche Einheitspreis. Darüber hinaus ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (Paragraph 2 Absatz 3 VOB/B). Meldest du die Abweichung früh, lässt sich der Preis in Ruhe klären.

Brauchen wir für ein schnelleres Aufmaß eine neue Software?

Nicht unbedingt. Entscheidend sind ein fester Termin, klare Zuständigkeiten und dass Mengen, Fotos und Skizzen gleich der richtigen Position zugeordnet werden. Eine digitale Lösung lohnt sich, wenn der Ablauf steht. Für den Anfang reichen die Werkzeuge, die ihr schon habt.

Quellen

  1. dejure.org: Paragraph 14 VOB/B, Abrechnung
  2. dejure.org: Paragraph 16 VOB/B, Zahlung
  3. dejure.org: Paragraph 2 VOB/B, Vergütung
  4. Gesetze im Internet: Paragraph 632a BGB, Abschlagszahlungen

Stand: . Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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