Zum Inhalt springen

Förderung

BAFA-geförderte Unternehmensberatung für Bau- und Handwerksbetriebe in Berlin und Brandenburg

Was das BAFA bezuschusst, worauf ihr achten müsst und warum der Antrag vor dem Vertrag kommt.

  • Frage und Antwort
  • 4 Min. Lesezeit
  • Von PerspektivRaum
  • Stand

Die kurze Antwort

Kleine und mittlere Bau- und Handwerksbetriebe können sich eine Unternehmensberatung vom BAFA bezuschussen lassen: mit Betriebsstätte in Brandenburg zu 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro je Beratung, in Berlin zu 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Gefördert werden bis zu zwei eigenständige Beratungen im Jahr, und der Antrag muss gestellt sein, bevor ihr den Beratungsvertrag schließt. Anträge sind nach der geltenden Richtlinie nur bis zum 31.12.2026 möglich, einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

  • Bis 2.800 Euro je Beratung
  • Antrag vor dem Vertrag
  • Anträge bis 31.12.2026

Wie viel das BAFA bezuschusst

Brandenburg

  • 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • höchstens 2.800 Euro je Beratung
  • ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen ohne Region Leipzig, Sachsen-Anhalt, Thüringen und den Regionen Lüneburg und Trier

Berlin

  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • höchstens 1.750 Euro je Beratung
  • ebenso in den übrigen alten Bundesländern und der Region Leipzig

Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung: das Honorar und die Reisekosten des Beratungsunternehmens, bei Betrieben mit Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer. Was darüber liegt, zahlt ihr selbst. Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte (Förderrichtlinie, Nummer 5.2; Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis).

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden:

  • Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • als Einzelberatung, höchstens fünf Tage je Beratung, mit schriftlichem Beratungsbericht
  • bis zu zwei Beratungen im Jahr, maßgeblich ist der Tag des Antrags, insgesamt höchstens fünf in der Laufzeit der Richtlinie

Nicht gefördert werden zum Beispiel:

  • Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen betreffen
  • Beratungen, die überwiegend Fördermittel zum Thema haben
  • Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
  • Beratungen, die schon mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, nach der KMU-Definition der EU (Merkblatt antragsberechtigte KMU).

Konkrete Schritte: erst der Antrag, dann der Vertrag

  1. Beratung abstimmen

    Thema, Umfang und Beratungsunternehmen festlegen. Das Beratungsunternehmen muss beim BAFA registriert sein.

  2. Antrag stellen

    Den Antrag stellt ihr online über die Antragsplattform des BAFA, gerichtet an eine der Leitstellen. Einen Vertrag unterschreibt ihr noch nicht.

  3. Informationsschreiben abwarten

    Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und teilt euch schriftlich mit, dass die Beratung beginnen kann. Erst danach schließt ihr den Beratungsvertrag, denn schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung.

  4. Beratung durchführen

    Höchstens fünf Tage, mit Analyse, Schwachstellen und konkreten Handlungsempfehlungen. Am Ende steht ein Beratungsbericht, den beide Seiten unterschreiben.

  5. Honorar bezahlen

    Ihr zahlt die Rechnung vollständig per Überweisung und belegt die Zahlung mit einem Kontoauszug. Bei Barzahlung gibt es keinen Zuschuss.

  6. Verwendungsnachweis einreichen

    Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben: Nachweisformular, Bericht, Rechnung und Kontoauszug. Danach entscheidet das BAFA und zahlt den Zuschuss an euren Betrieb aus.

Wichtig zu wissen

  • Anträge sind nach der geltenden Richtlinie nur bis zum 31.12.2026 möglich.
  • Wer vor dem Informationsschreiben einen Beratungsvertrag schließt, kann nicht mehr gefördert werden.
  • Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht. Das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Betriebe, die bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung sind, führen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.

So packen wir mit an

PerspektivRaum ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet. Eine geförderte Beratung ist bei uns eine eigenständige, abgeschlossene Beratung von höchstens fünf Tagen mit Beratungsbericht, zum Beispiel zu Liquidität, Abrechnung oder Kalkulation. Sie ist unabhängig von unserer viermonatigen Begleitung, die nicht gefördert wird.

Was wir vorab mit euch klären:

  • Ob eine geförderte Beratung zu eurer Frage passt und welches Thema sie bekommt.
  • Welche Angaben ihr für den Antrag braucht. Den Antrag stellt ihr selbst online.
  • Wann der Beratungsvertrag geschlossen werden darf: erst nach dem Informationsschreiben.
  • Welche Unterlagen ihr nach der Beratung für den Verwendungsnachweis einreicht.

Wir arbeiten per Telefon, per Video und über einen geschützten Datenraum, für Betriebe in Berlin, Brandenburg und bundesweit. Ob ihr den Zuschuss bekommt, entscheidet allein das BAFA. Sprich uns an: Kostenloses Erstgespräch anfragen oder direkt anrufen unter 0173 2571334.

Checkliste: 13-Wochen-Cockpit

PDF, 2 Seiten, 167 KB, ohne Anmeldung

Herunterladen

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt das BAFA für eine Unternehmensberatung?

Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung. Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern, auch in Brandenburg, beträgt der Zuschuss 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. In Berlin, den alten Bundesländern und der Region Leipzig sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Die Regionen Lüneburg und Trier zählen zum höheren Satz.

Wer kann die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung beantragen?

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, nach der KMU-Definition der EU. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend tätig sind.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor der Beratung, und schon der Abschluss des Beratungsvertrags zählt als Beginn. Erst wenn die Leitstelle euch schriftlich mitgeteilt hat, dass die Beratung beginnen kann, dürft ihr den Vertrag schließen. Anträge sind nach der geltenden Richtlinie nur bis zum 31.12.2026 möglich.

Wie viele Beratungen werden gefördert?

Bis zu zwei Beratungen im Jahr, maßgeblich ist der Tag des Antrags, und insgesamt höchstens fünf in der Laufzeit der Richtlinie. Jede Beratung ist in sich abgeschlossen, dauert höchstens fünf Tage und braucht einen eigenen Antrag.

Wird die viermonatige Begleitung von PerspektivRaum gefördert?

Nein. Gefördert werden eigenständige, abgeschlossene Beratungen von höchstens fünf Tagen. Unsere viermonatige Begleitung ist davon unabhängig. Eine geförderte Beratung bei uns ist eine eigene, kurze Beratung mit Bericht.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach der Beratung: Ihr zahlt das Honorar vollständig, reicht spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug ein, und nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss an euren Betrieb aus. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Quellen

  1. BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
  2. BAFA: Förderrichtlinie in der Fassung vom 12. Dezember 2024 (PDF)
  3. BAFA: Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis (PDF)
  4. BAFA: Merkblatt antragsberechtigte KMU (PDF)

Stand: . Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weiterlesen

Lieber gleich darüber sprechen?

In 20 Minuten schauen wir gemeinsam, wo es sich bei euch lohnt anzusetzen. Vorbereiten musst du nichts.

Erstgespräch anfragen Anrufen